3. Deutscher Antidiskriminierungstag
Der Antidiskriminierungstag
kehrte 2008 nach einer Sonderveranstaltung im Bundestag in Berlin
zurück nach Bonn. Besonders erfreulich war, daß einer der engagiertesten
Kämpfer für ein diskriminierungsfreies Europa, Vladimir Špidla,
EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit,
ehemaliger Premierminister der Tschechischen Republik, die Perspektiven
der Europäischen Antidiskriminierungspolitik erläuterte.
Gerade die Menschenwürde sei es, die unsere Demokratie von totalitären Systemen unterscheide. Daher sei die Diskriminierungsfreiheit von entscheidender Bedeutung.
Er betonte dabei mit Hinweis auf das Antidiskriminierungsrecht: Nur effiziente Gesetze seien gute Gesetze. Das bedeute, nur wenn Opfer von Diskriminierung klagen, werde das Diskriminierungsverbot wirksam.
Hinsichtlich der unzureichenden Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien, werde das Notwendige unternommen. Ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland ist damit wahrscheinlich.
Von besonderer Bedeutung für die kontinuierliche Weiterentwicklung des Antidiskriminierungsrechts ist die Einrichtung der ersten ständigen Forschungsstelle dazu in Deutschland. Die Fachhochschule Nordhessen hat mit der Errichtung der Forschungsstelle für Arbeits- und Antidiskriminierungsrecht (FOSAR) den Rahmen gegeben für eine kontinuierliche interdisziplinäre wissenschaftliche Arbeit an diesem großen neuen Arbeitsgebiet. Der EU Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, Vladimir Špidla, ehemaliger Premierminister der Tschechischen Republik erklärte dazu am 18.07.2008: „Ich bin sicher, dass die heute gegründete Forschungsstelle zu einem guten Austausch von Ideen im Bereich des Gleichbehandlungsrechts zwischen den Mitgliedstaaten beitragen wird“.
Gerade die Menschenwürde sei es, die unsere Demokratie von totalitären Systemen unterscheide. Daher sei die Diskriminierungsfreiheit von entscheidender Bedeutung.
Er betonte dabei mit Hinweis auf das Antidiskriminierungsrecht: Nur effiziente Gesetze seien gute Gesetze. Das bedeute, nur wenn Opfer von Diskriminierung klagen, werde das Diskriminierungsverbot wirksam.
Hinsichtlich der unzureichenden Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien, werde das Notwendige unternommen. Ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland ist damit wahrscheinlich.
Von besonderer Bedeutung für die kontinuierliche Weiterentwicklung des Antidiskriminierungsrechts ist die Einrichtung der ersten ständigen Forschungsstelle dazu in Deutschland. Die Fachhochschule Nordhessen hat mit der Errichtung der Forschungsstelle für Arbeits- und Antidiskriminierungsrecht (FOSAR) den Rahmen gegeben für eine kontinuierliche interdisziplinäre wissenschaftliche Arbeit an diesem großen neuen Arbeitsgebiet. Der EU Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, Vladimir Špidla, ehemaliger Premierminister der Tschechischen Republik erklärte dazu am 18.07.2008: „Ich bin sicher, dass die heute gegründete Forschungsstelle zu einem guten Austausch von Ideen im Bereich des Gleichbehandlungsrechts zwischen den Mitgliedstaaten beitragen wird“.
Von besonderer Bedeutung für die kontinuierliche
Weiterentwicklung des Antidiskriminierungsrechts ist die Einrichtung der
ersten ständigen Forschungsstelle dazu in Deutschland. Die
Fachhochschule Nordhessen hat mit der Errichtung der Forschungsstelle
für Arbeits- und Antidiskriminierungsrecht (FOSAR)
den Rahmen gegeben für eine kontinuierliche interdisziplinäre
wissenschaftliche Arbeit an diesem großen neuen Arbeitsgebiet. Der EU
Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, Vladimir
ŠSpidla, ehemaliger Premierminister der Tschechischen Republik erklärte
dazu am 18.07.2008: „Ich bin sicher, dass die heute gegründete
Forschungsstelle zu einem guten Austausch von Ideen im Bereich des
Gleichbehandlungsrechts zwischen den Mitgliedstaaten beitragen wird“.
Mehr zum 3. Deutschen Antidiskriminierungstag
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Veranstalter des 3. Deutschen
Antidiskriminierungstages waren neben dem Deutschen
Antidiskriminierungsverban die Forschungsstelle für Arbeits- und
Antidiskriminierungsrecht an der Fachhochschule Nordhessen (FOSAR), die Deutsche Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht e.V. (DGADR) und der Europäische Anti-Diskriminierungsrat (European Anti-Discrimination Council, EAC).
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Vladimir ŠSpidla, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit
Prof. Dr. Alenfelder, Rechtsexperte des DADV, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht
Hartmut Frenzel, 2. Vorsitzender des DADV
Frank Jansen
Dr. Stefan Prystawik, EU Koordinator des Europäischen Antidiskriminierungsrates (EAC)
Silvia Schmidt, MdB
Berichte von Diskriminierungsopfern
Elke Stockhausen, Junior Fellow der Forschungsstelle für Arbeits- und Antidiskriminierungsrecht an der Fachhochschule Nordhessen
Prof. Dr. Alenfelder, Rechtsexperte des DADV, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht
Hartmut Frenzel, 2. Vorsitzender des DADV
Frank Jansen
Dr. Stefan Prystawik, EU Koordinator des Europäischen Antidiskriminierungsrates (EAC)
Silvia Schmidt, MdB
Berichte von Diskriminierungsopfern
Elke Stockhausen, Junior Fellow der Forschungsstelle für Arbeits- und Antidiskriminierungsrecht an der Fachhochschule Nordhessen