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Vladimir Spidla, EU Kommissar

3. Deutscher Antidiskriminierungstag

Der Antidiskriminierungstag kehrte 2008 nach einer Sonderveranstaltung im Bundestag in Berlin zurück nach Bonn. Besonders erfreulich war, daß einer der engagiertesten Kämpfer für ein diskriminierungsfreies Europa, Vladimir Špidla, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, ehemaliger Premierminister der Tschechischen Republik, die Perspektiven der Europäischen Antidiskriminierungspolitik erläuterte.

Gerade die Menschenwürde sei es, die unsere Demokratie von totalitären Systemen unterscheide. Daher sei die Diskriminierungsfreiheit von entscheidender Bedeutung.

Er betonte dabei mit Hinweis auf das Antidiskriminierungsrecht: Nur effiziente Gesetze seien gute Gesetze. Das bedeute, nur wenn Opfer von Diskriminierung klagen, werde das Diskriminierungsverbot wirksam.

Hinsichtlich der unzureichenden Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien, werde das Notwendige unternommen. Ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland ist damit wahrscheinlich.

Von besonderer Bedeutung für die kontinuierliche Weiterentwicklung des Antidiskriminierungsrechts ist die Einrichtung der ersten ständigen Forschungsstelle dazu in Deutschland. Die Fachhochschule Nordhessen hat mit der Errichtung der Forschungsstelle für Arbeits- und Antidiskriminierungsrecht (FOSAR) den Rahmen gegeben für eine kontinuierliche interdisziplinäre wissenschaftliche Arbeit an diesem großen neuen Arbeitsgebiet. Der EU Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, Vladimir Špidla, ehemaliger Premierminister der Tschechischen Republik erklärte dazu am 18.07.2008: „Ich bin sicher, dass die heute gegründete Forschungsstelle zu einem guten Austausch von Ideen im Bereich des Gleichbehandlungsrechts zwischen den Mitgliedstaaten beitragen wird“.

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Von besonderer Bedeutung für die kontinuierliche Weiterentwicklung des Antidiskriminierungsrechts ist die Einrichtung der ersten ständigen Forschungsstelle dazu in Deutschland. Die Fachhochschule Nordhessen hat mit der Errichtung der Forschungsstelle für Arbeits- und Antidiskriminierungsrecht (FOSAR) den Rahmen gegeben für eine kontinuierliche interdisziplinäre wissenschaftliche Arbeit an diesem großen neuen Arbeitsgebiet. Der EU Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, Vladimir ŠSpidla, ehemaliger Premierminister der Tschechischen Republik erklärte dazu am 18.07.2008: „Ich bin sicher, dass die heute gegründete Forschungsstelle zu einem guten Austausch von Ideen im Bereich des Gleichbehandlungsrechts zwischen den Mitgliedstaaten beitragen wird“.
Mehr zum 3. Deutschen Antidiskriminierungstag
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Prof. Dr. Klaus Michael Alenfelder, Frank Jansen
Veranstalter des 3. Deutschen Antidiskriminierungstages waren neben dem Deutschen Antidiskriminierungsverban die Forschungsstelle für Arbeits- und Antidiskriminierungsrecht an der Fachhochschule Nordhessen (FOSAR), die Deutsche Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht e.V. (DGADR) und der Europäische Anti-Diskriminierungsrat (European Anti-Discrimination Council, EAC).
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v.l.n.r.: V. Spidla, Prof. Alenfelder, F. Jansen

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Vladimir ŠSpidla, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit

Prof. Dr. Alenfelder, Rechtsexperte des DADV, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht

Hartmut Frenzel, 2. Vorsitzender des DADV

Frank Jansen

Dr. Stefan Prystawik, EU Koordinator des Europäischen Antidiskriminierungsrates (EAC)

Silvia Schmidt, MdB

Berichte von Diskriminierungsopfern

Elke Stockhausen, Junior Fellow der Forschungsstelle für Arbeits- und Antidiskriminierungsrecht an der Fachhochschule Nordhessen

Wer das Böse widerspruchslos hinimmt, der unterstützt es in Wirklichkeit.
                                                                     Martin Luther King

           "Recht ist gut, wenn es effizient ist."

   Vladimir Spidla, früherer EU Kommissar und Ministerpräsident der Tschechischen Republik

HINWEISE
Bitte beachten Sie: Die Informationen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Wegen der Dynamik des Rechtsgebietes, wegen der Vielzahl der Gerichtsentscheidungen und der noch nicht entschiedenen Probleme kann keinerlei Haftung für diese Informationen übernommen werden.
Zur verbesserten Lesbarkeit wird auf den Seiten des D.A.D.V. auf eine ausdrückliche Aufnahme beider Geschlechtsvarianten im Text verzichtet. Soweit sich aus dem Zusammenhang nichts Anderes ergibt, sind beide Geschlechter gemeint.