DADV
Deutscher Antidiskriminierungsverband e.V.
  • Startseite
    • Hilfe
    • DADV aktuell
    • Ihr Engagement
    • Veranstaltungen >
      • 5. Deutscher Antidiskriminierungstag
      • 4. Deutscher Antidiskriminierungstag
      • 3. Deutscher Antidiskriminierungstag >
        • Vladimir Spidla
        • Prof. Dr. Alenfelder
        • Dr. Hartmut Frenzel
        • Dr. Stefan Prystawik
        • Silvia Schmidt
        • Berichte von Diskriminierungsopfern
        • Elke Stockhausen
      • 2. Deutscher Antidiskriminierungstag
      • 1. Deutscher Antidiskriminierungstag
      • Antidiskriminierungsforum
      • Stop Discrimination '06
      • Washington Resolution
    • English >
      • Support DADV
      • Enquiry
  • Rechtsexperte
  • Über uns
  • DGADR
  • Kontakt
    • Mitglied werden
    • Impressum
    • Datenschutz

Hilfe für Opfer

Der DADV steht jedem Diskriminierungsopfer offen, unabhängig davon, weswegen es diskriminiert wird. Immer noch werden in Deutschland Menschen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, ihres Alters, ihres Glaubens oder ihrer Behinderung benachteiligt. Eine Gesellschaft ist erst dann wirklich frei ist, wenn sie allen ihren Mitgliedern tatsächliche Freiheit sichert.

Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) führt die Bundesrepublik Deutschland mit Verspätung erstmals ein mit wirksamen Sanktionen (Schadensersatz) verbundenes umfassendes Diskriminierungsverbot ein.

Opfer von Diskriminierung erhalten mit dem AGG die Möglichkeit, sich wirksamer zu wehren und ihre Würde zu verteidigen. Aber auch Mobbingopfer sind nicht wehrlos.

Hilfe durch den DADV


Wer das Böse widerspruchslos hinimmt, der unterstützt es in Wirklichkeit.
                                                                     Martin Luther King

           "Recht ist gut, wenn es effizient ist."

   Vladimir Spidla, früherer EU Kommissar und Ministerpräsident der Tschechischen Republik

HINWEISE
Bitte beachten Sie: Die Informationen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Wegen der Dynamik des Rechtsgebietes, wegen der Vielzahl der Gerichtsentscheidungen und der noch nicht entschiedenen Probleme kann keinerlei Haftung für diese Informationen übernommen werden.
Zur verbesserten Lesbarkeit wird auf den Seiten des D.A.D.V. auf eine ausdrückliche Aufnahme beider Geschlechtsvarianten im Text verzichtet. Soweit sich aus dem Zusammenhang nichts Anderes ergibt, sind beide Geschlechter gemeint.