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VLADIMIR ŠSPIDLA

Der oberste „Antidiskriminierer“ Europas, der zuständige EU Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, Vladimir Špidla, ehemaliger Premierminister der Tschechischen Republik, betonte die Bedeutung der Antidiskriminierungsgesetze. Wörtlich erklärte er: „Was uns von von totalitären Staaten unterscheidet ist die Menschenwürde“. Daher ist der Schutz der Menschenwürde durch Diskriminierungsverbote so wichtig.

Weiter führte er aus: „Gesetze sind nur dann gut, wenn sie effizient sind. Darum ist es so wichtig, daß viele Menschen gegen Diskriminierung klagen.“

Vladimir Špidla würdigte die Tätigkeit der einladenden Verbände und betonte insbesondere die Wichtigkeit der neugegründeten Forschungsstelle für Arbeits- und Antidiskriminierungsrecht an der Fachhochschule Nordhessen sowie deren Zusammenarbeit mit der European Justice Academy (Europäische Gerechtigkeitsakademie) des Europäischen Antidiskriminierungsrates (EAC): „Ich bin sicher, dass die heute gegründete Forschungsstelle zu einem guten Austausch von Ideen im Bereich des Gleichbehandlungsrechts zwischen den Mitgliedstaaten beitragen wird“.

Zur Kritik an den Antidiskriminierungsregelungen erläuterte er: „In den mitteleuropäischen Mitgliedstaaten der EU - zu denen sowohl Deutschland als auch meine Heimat, die Tschechische Republik, gehören - wird die neue Tendenz zur Stärkung der Gleichbehandlungsgesetze oft mit viel Misstrauen gesehen.

Dabei ist ein gewisses Paradox zu beobachten: Die neue Gesetzgebung wird oft als ein Produkt der SOZIALISTISCHEN oder BÜROKRATISCHEN Entwicklung kritisiert, die eine liberale Gesellschaft bedrohe und unsere Freiheiten beschränke. Gleichzeitig gibt es Stimmen, die dieselbe Tendenz als "anglo-amerikanischen Import" beklagen, der unseren Traditionen fremd sei.

Man fragt sich zu Recht, wie das neue Gleichbehandlungsrecht gleichzeitig zu wenig und zu sehr liberal sein kann. Dazu gibt es die folgende Erklärung– die ich übrigens im öffentlichen Diskurs in der Tschechischen Republik bereits häufiger erwähnt habe: das Wort "liberal" hat hier in Wirklichkeit den Sinn der Freiheit und Entlastung der Stärkeern.

Meiner Überzeugung nach stellt das Gleichbehandlungsrecht keinen Angriff auf die Freiheit dar. Es ist umgekehrt: mehr Freiheit für diejenigen, für die Zugang zu vielen "Freiheiten" weniger automatisch ist als für den normalen Bürger“.

EU Kommissar Vladimir Špidla kündigte an, die Umsetzung der bisherigen Richtlinien genau zu überwachen - gerade gegenüber Deutschland: „Eine wichtige Rolle der Kommission in diesem Bereich ist die Rolle als Hüterin der Verträge und das Recht, wenn nötig, auch mittels Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten durchzusetzen. Ihnen allen sind die zahlreichen Verfahren und insbesondere die Verfahren gegen Deutschland im Bereich Anti-Diskriminierung bekannt“.

Špidla betonte die Bedeutung des neuen Richtlinienentwurfs der EU Kommission, der einen Schutz vor Diskriminierung aufgrund der Behinderung, des Alters, der Religion oder der sexuellen Orientierung auch außerhalb des Arbeitslebens vorsieht. Dies gilt in Deutschland derzeit nur bei Massengeschäften, d.h. wenn es dem Diskriminierer auf die Person mit der er den Vertrag abschließt regelmäßig nicht ankommt. Der härteste Widerstand gegen diesen konsequenten Schutz der Menschenwürde kommt leider aus Deutschland (Teile der CDU/CSU und der Arbeitgeberverbände).

„Was die geltenden Richtlinien betrifft, sind allerdings einige Regelungen im deutschen AGG weiterhin problematisch. Leider geht es dabei auch um Bereiche, die die neue Richtlinie abdecken wird. Schon aus diesem Grund muss es aus Sicht der Kommission zu einigen Änderungen des AGG kommen“.

Wer das Böse widerspruchslos hinimmt, der unterstützt es in Wirklichkeit.
                                                                     Martin Luther King

           "Recht ist gut, wenn es effizient ist."

   Vladimir Spidla, früherer EU Kommissar und Ministerpräsident der Tschechischen Republik

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