Deutsche Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht
Der Deutsche Antidiskriminierungsverband unterstützt die Deutsche Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht e.V. (DGADR).
Die DGADR ist eine Plattform, die interessierten Juristinnen und
Juristen (Anwälte, Unternehmensjuristen etc.) und insbesondere mit
Arbeitsrecht vertrauten Personen (Betriebsrat, Personalrat,
Personalverantwortliche u.a.) den fachlichen Austausch zum Thema
Diskriminierung und Antidiskriminierungsrecht in Theorie und Praxis
ermöglichen soll.
Urteile und Verfahren
Zu Urteilen und Verfahren erhalten Sie Informationen bei der Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht