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Deutsche Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht

Der Deutsche Antidiskriminierungsverband unterstützt die Deutsche Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht e.V. (DGADR). Die DGADR ist eine Plattform, die interessierten Juristinnen und Juristen (Anwälte, Unternehmensjuristen etc.) und insbesondere mit Arbeitsrecht vertrauten Personen (Betriebsrat, Personalrat, Personalverantwortliche u.a.) den fachlichen Austausch zum Thema Diskriminierung und Antidiskriminierungsrecht in Theorie und Praxis ermöglichen soll.

Urteile und Verfahren

Zu Urteilen und Verfahren erhalten Sie Informationen bei der Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht

Wer das Böse widerspruchslos hinimmt, der unterstützt es in Wirklichkeit.
                                                                     Martin Luther King

           "Recht ist gut, wenn es effizient ist."

   Vladimir Spidla, früherer EU Kommissar und Ministerpräsident der Tschechischen Republik

HINWEISE
Bitte beachten Sie: Die Informationen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Wegen der Dynamik des Rechtsgebietes, wegen der Vielzahl der Gerichtsentscheidungen und der noch nicht entschiedenen Probleme kann keinerlei Haftung für diese Informationen übernommen werden.
Zur verbesserten Lesbarkeit wird auf den Seiten des D.A.D.V. auf eine ausdrückliche Aufnahme beider Geschlechtsvarianten im Text verzichtet. Soweit sich aus dem Zusammenhang nichts Anderes ergibt, sind beide Geschlechter gemeint.