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Ansprache von Dr. Prystawik, EAC Bericht über Internationale Entwicklungen im Antidiskriminierungsrecht,
v.l.n.r.: Dr. Stefan Prystawik, Sabine Edna (Bundesagentur für Arbeit), Silvia Schmidt, MdB, Prof. Dr. Klaus Michael Alenfelder
v.l.n.r.: Dr. Stefan Prystawik, Sabine Edna (Bundesagentur für Arbeit), Silvia Schmidt, MdB, Prof. Dr. Klaus Michael Alenfelder
Am 03.06.2009
fand in Merseburg der 4. Deutsche Antidiskriminierungstag statt unter
der Schirmherrischaft von Frau Silvia Schmidt, MdB,
Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion und Trägerin des
Europäischen Bürgerpreises für Antidiskriminierung 2007 des EAC
Veranstaltung in Kooperation von:
Wie bisher wurde auch der diesjährige Deutsche Antidiskriminierungstag gemeinschaftlich veranstaltet von der
Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht - DGADR e.V.
Forschungsstelle für Arbeits- und Antidiskriminierungsrecht an der Fachhochschule Nordhessen - FOSAR
Europäischer Anti-Diskriminierungsrat (European Anti-Discrimination Council – EAC
Deutscher Antidiskriminierungsverband - DADV e.V.
Diskriminierungen gegen Frauen, ältere Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Behinderung sind in unserer Gesellschaft noch immer trauriger Alltag. Ob von Arbeitgebern, Behörden, privaten Unternehmen oder durch Mitmenschen verursacht, betrifft ein willkürlicher Ausschluss von öffentlichen Dienstleistungen oder von einer Arbeitsstelle aufgrund einer vermeintlichen Abweichung vom „Normalen“ die Lebensqualität vieler Menschen.
Hier hat die Bundesregierung mit Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes reagiert und die Vorgaben der EU umgesetzt, Diskriminierungen durch die nationalen Gerichte überprüfen zu lassen und ggf. auch Schadenersatzansprüche zu gewähren. Damit ist erstmals ein rechtlich überprüfbarer Maßstab für Diskriminierungen geschaffen worden, der die überwiegend negativen Erwartungen nicht erfüllt hat. Im Gegenteil: Es ist ein gesellschaftspolitischer Fortschritt, dass nun unabhängige Gerichte überprüfen, ob ein Mensch im Einzelfall bspw. aufgrund einer Behinderung oder aufgrund seines Alters von der Vergabe einer Arbeitsstelle ausgeschlossen wurde.
Insbesondere Arbeitgeber in öffentlichen und privaten Unternehmen sind deshalb gefragt, ihr Verhalten gegenüber Bewerbern und Arbeitnehmern auf Diskriminierungsfreiheit zu überprüfen. Daraus ergeben sich auch ganz konkrete wirtschaftliche Vorteile.
Veranstaltung in Kooperation von:
Wie bisher wurde auch der diesjährige Deutsche Antidiskriminierungstag gemeinschaftlich veranstaltet von der
Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht - DGADR e.V.
Forschungsstelle für Arbeits- und Antidiskriminierungsrecht an der Fachhochschule Nordhessen - FOSAR
Europäischer Anti-Diskriminierungsrat (European Anti-Discrimination Council – EAC
Deutscher Antidiskriminierungsverband - DADV e.V.
Diskriminierungen gegen Frauen, ältere Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Behinderung sind in unserer Gesellschaft noch immer trauriger Alltag. Ob von Arbeitgebern, Behörden, privaten Unternehmen oder durch Mitmenschen verursacht, betrifft ein willkürlicher Ausschluss von öffentlichen Dienstleistungen oder von einer Arbeitsstelle aufgrund einer vermeintlichen Abweichung vom „Normalen“ die Lebensqualität vieler Menschen.
Hier hat die Bundesregierung mit Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes reagiert und die Vorgaben der EU umgesetzt, Diskriminierungen durch die nationalen Gerichte überprüfen zu lassen und ggf. auch Schadenersatzansprüche zu gewähren. Damit ist erstmals ein rechtlich überprüfbarer Maßstab für Diskriminierungen geschaffen worden, der die überwiegend negativen Erwartungen nicht erfüllt hat. Im Gegenteil: Es ist ein gesellschaftspolitischer Fortschritt, dass nun unabhängige Gerichte überprüfen, ob ein Mensch im Einzelfall bspw. aufgrund einer Behinderung oder aufgrund seines Alters von der Vergabe einer Arbeitsstelle ausgeschlossen wurde.
Insbesondere Arbeitgeber in öffentlichen und privaten Unternehmen sind deshalb gefragt, ihr Verhalten gegenüber Bewerbern und Arbeitnehmern auf Diskriminierungsfreiheit zu überprüfen. Daraus ergeben sich auch ganz konkrete wirtschaftliche Vorteile.
Tagesordnung
Eröffnung und Begrüßung
Silvia Schmidt, MdB,
• Schirmherrin des 4. Antidiskriminierungstages
• Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion
• Trägerin des Europäischen Bürgerpreises für Antidiskriminierung 2007
„Diversity Management – soziale Vielfalt für Betriebe nutzen“
Sabine Edner
• Leiterin der Bundesagentur für Arbeit in Halle/Saale
"Internationale Entwicklungen im Antidiskriminierungsrecht"
Dr. Stefan Prystawik,
• EU-Koordinator des Europäischen Antidiskriminierungsrates (EAC)
• Hochschuldozent
• Senior Fellow der Forschungsstelle für Arbeits- und Antidiskriminierungsrecht an der
Fachhochschule Nordhessen (FoSAR)
„Menschenwürde schützen – Grundzüge des AGG“
Prof. Dr. Klaus-Michael Alenfelder
• Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
• Professor für Wirtschaftsrecht und Leiter der Forschungsstelle für Arbeits- und
Antidiskriminierungsrecht an der Fachhochschule Nordhessen (FoSAR)
• Präsident der Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht (DGADR)
• Ständiger Vertreter des Europäischen Antidiskriminierungsrates (EAC) bei der
Bundesrepublik Deutschland
"Rechtsökonomische Analyse des AGG unter arbeitsrechtlichem Blickwinkel"
Hartmut Frenzel
• Stellvertretender Vorsitzender Deutscher Antidiskriminierungsverband (DADV)
• Senior Fellow der Forschungsstelle für Arbeits- und Antidiskriminierungsrecht an der
Fachhochschule Nordhessen (FoSAR)
„Praktische Erfahrungen mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz“
Frank Jansen
• Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
• Direktor der Forschungsstelle für Arbeits- und Antidiskriminierungsrecht
an der Fachhochschule Nordhessen - FoSAR
• Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht (DGADR)
„Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in der Gewerkschaftspraxis“
Jendrik Scholz
IG BAU
"Erfahrungsbericht regionaler Selbsthilfe mit anschließender Diskussion"
Marcel Kabel
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband / LIGA der freien Wohlfahrtspflege im
Land Sachsen-Anhalt e.V.
Silvia Schmidt, MdB,
• Schirmherrin des 4. Antidiskriminierungstages
• Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion
• Trägerin des Europäischen Bürgerpreises für Antidiskriminierung 2007
„Diversity Management – soziale Vielfalt für Betriebe nutzen“
Sabine Edner
• Leiterin der Bundesagentur für Arbeit in Halle/Saale
"Internationale Entwicklungen im Antidiskriminierungsrecht"
Dr. Stefan Prystawik,
• EU-Koordinator des Europäischen Antidiskriminierungsrates (EAC)
• Hochschuldozent
• Senior Fellow der Forschungsstelle für Arbeits- und Antidiskriminierungsrecht an der
Fachhochschule Nordhessen (FoSAR)
„Menschenwürde schützen – Grundzüge des AGG“
Prof. Dr. Klaus-Michael Alenfelder
• Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
• Professor für Wirtschaftsrecht und Leiter der Forschungsstelle für Arbeits- und
Antidiskriminierungsrecht an der Fachhochschule Nordhessen (FoSAR)
• Präsident der Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht (DGADR)
• Ständiger Vertreter des Europäischen Antidiskriminierungsrates (EAC) bei der
Bundesrepublik Deutschland
"Rechtsökonomische Analyse des AGG unter arbeitsrechtlichem Blickwinkel"
Hartmut Frenzel
• Stellvertretender Vorsitzender Deutscher Antidiskriminierungsverband (DADV)
• Senior Fellow der Forschungsstelle für Arbeits- und Antidiskriminierungsrecht an der
Fachhochschule Nordhessen (FoSAR)
„Praktische Erfahrungen mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz“
Frank Jansen
• Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
• Direktor der Forschungsstelle für Arbeits- und Antidiskriminierungsrecht
an der Fachhochschule Nordhessen - FoSAR
• Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht (DGADR)
„Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in der Gewerkschaftspraxis“
Jendrik Scholz
IG BAU
"Erfahrungsbericht regionaler Selbsthilfe mit anschließender Diskussion"
Marcel Kabel
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband / LIGA der freien Wohlfahrtspflege im
Land Sachsen-Anhalt e.V.